Prozessbegleitung bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes gegen Gewalt

 

Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz (§ 42 Abs. 6, Schulgesetz) sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW 2022 verpflichten jede Schule zur Erstellung eines schulinternen Schutzkonzeptes gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch.

Unser Angebot umfasst eine Prozessbegleitung über ein Schuljahr (ca. 25 h Präsenzzeit). In den Präsenzterminen werden modularisiert Impulse und Anregungen für die Erstellung eines Schutzkonzeptes gegeben.

Zwischen diesen Terminen arbeiten Sie schulintern an Ihrem Konzept weiter.

Wir knüpfen an bestehende Strukturen, Inhalte und bewährte Netzwerke an.

 

Inhaltlich befassen wir uns u. a. mit:

- Gewaltbegrifflichkeiten

- Prävention auf individueller, gruppenbezogener und systemischer Ebene

- Leitbilddifferenzierung und Ausgestaltung eines entsprechenden Verhaltenskodex

- Interventionsideen

- Netzwerkarbeit

 

Die Sensibilisierung für das Thema Gewalt und eine Einführung in die Struktur des Schutzkonzepts erfolgt in Form einer schulinternen Lehrerfortbildung durch uns, bestenfalls mit allen am Schulleben beteiligten pädagogischen Fachkräften, zu Beginn des gesamten Prozesses (zu Beginn des Schuljahres 2026/27).

 

Wenn Sie bereits an der Prozessbegleitung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt teilgenommen haben, werden wir dies berücksichtigen.

In einem Erstgespräch werden wir die Rahmenbedingungen und konkrete Termine mit Ihnen besprechen.

Schulische Voraussetzungen
Schulinternes Kleinteam, verbindliche Teilnahme an den Modultreffen, mind. ein Mitglied der Schulleitung, enge Zusammenarbeit mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern gewünscht
Termin & Ort
auf Anfrage kommen wir gerne zu Ihnen in die Schule; in einem ausführlichen Erstgespräch werden wir die Rahmenbedingungen und konkrete Termine mit Ihnen besprechen
Anmeldung
Die Schulleitung sollte stellvertretend für das Kleinteam anmelden.

Anmeldung über diesen Link.