Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz (§ 42 Abs. 6, Schulgesetz) sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW 2022 verpflichten jede Schule zur Erstellung eines schulinternen Schutzkonzeptes gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch.
Unser Angebot umfasst eine Prozessbegleitung über ein Schuljahr (ca. 25 h Präsenzzeit). In den Präsenzterminen werden modularisiert Impulse und Anregungen für die Erstellung eines Schutzkonzeptes gegeben.
Zwischen diesen Terminen arbeiten Sie schulintern an Ihrem Konzept weiter.
Wir knüpfen an bestehende Strukturen, Inhalte und bewährte Netzwerke an.
Inhaltlich befassen wir uns u. a. mit:
- Gewaltbegrifflichkeiten
- Prävention auf individueller, gruppenbezogener und systemischer Ebene
- Leitbilddifferenzierung und Ausgestaltung eines entsprechenden Verhaltenskodex
- Interventionsideen
- Netzwerkarbeit
Die Sensibilisierung für das Thema Gewalt und eine Einführung in die Struktur des Schutzkonzepts erfolgt in Form einer schulinternen Lehrerfortbildung durch uns, bestenfalls mit allen am Schulleben beteiligten pädagogischen Fachkräften, zu Beginn des gesamten Prozesses (zu Beginn des Schuljahres 2026/27).
Wenn Sie bereits an der Prozessbegleitung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt teilgenommen haben, werden wir dies berücksichtigen.
In einem Erstgespräch werden wir die Rahmenbedingungen und konkrete Termine mit Ihnen besprechen.